Abteilung Kanu - Beitragsordnung

Beiträge / Gebühren


0.    Grundsätze

Vereinsbeiträge und Gebühren sind Bringschulden. Als Zahlungsart wird ausschließlich das bargeldlose Bankeinzugsverfahren angewendet. Kontoänderungen sind unverzüglich anzuzeigen. Stornogebühren wegen erloschener oder ungedeckter Konten bzw. unberechtigter Rückbuchung sind durch das Mitglied zu erstatten.

1.    Mitgliedsbeiträge

  • Bei Eintritt ist eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe eines doppelten Monatsbeitrages der betreffenden Beitragsgruppe zu entrichten. Die Aufnahmegebühr wird mit Beginn der Mitgliedschaft fällig.
  • Der Beitrag wird halbjährig im Voraus entrichtet und wird zum 15. Januar und 15. Juli eingezogen.
  • Bei Zahlungsverzug von 2 Monaten wird eine Mahngebühr von 2,50 €, bei 3 Monaten wird eine Mahngebühr von 5,00 € fällig. Ist ein Mitglied mit der Beitragszahlung mehr als drei Monate in Verzug, so erfolgt nach Vorstandsbeschluss der fristlose Vereinsausschluss.
  • Die Zuordnung zu den folgenden Beitragsgruppen erfolgt automatisch nach Alter bzw. Familienangehörigkeit oder nach begründetem Antrag auf Vorstandsbeschluss
a) Kinder unter 8 Jahre 0,50 € / Monat
b) Kinder (8 bis 13 Jahre) und Jugendliche (14 bis 17 Jahre), 6,00 € / Monat
c) Erwachsene (ab 18 Jahre), 9,00 € / Monat
d) Ehepartner 7,00 € / Monat
e) Familien (ab drei Personen aus zwei Generationen, wobei mindestens eine Person unter 18 Jahre sein muss), 18,00 € / Monat
f) Fördermitglieder, Freizeitsportler (artfremde Sportarten) 7,00 € / Monat
g) beitragsfreigestellte Mitglieder. 0,00 € / Monat
  • Eine Änderung der Beitragsgruppe kann nur zum folgenden Halbjahreswechsel erfolgen. In einzelnen begründeten Härtefällen kann nach schriftlichem Antrag an die Leitung ein abweichender Beitrag beschlossen werden.

2.    Liegeplatzgebühren für Mitglieder (pro Monat)

Bootsliegeplatz

7,00 €

Auf Antrag bei der Abteilungsleitung erfolgt die Vergabe. Die Genehmigung kann bis zum 31.12. des Antragjahres erteilt werden und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht 1 Monat vor Jahresende entzogen wird.

3.    Klubraumvermietung (pro Tag)

Leitungssitzung der anderen Abteilungen

15,00 €

Miete für Mitglieder der Abteilung

50,00 €

Miete für Nichtmitglieder

100,00 €

Der Raum ist mind. 14 Tage im Voraus zu beantragen und zu bezahlen. Bei Nichtbeachtung der Anmeldezeit verdoppelt sich der Betrag.

Sonderregelungen für Kinder und Schüler können bei der Leitung gesondert beantragt werden.

4.    Pkw-Anhänger-Mietgebühr

pro Tag

25,00 €

pro Woche

80,00 €

Mitglieder zahlen bei Nutzung für private Angelegenheiten die halbe Gebühr

Bootstransport zu Vereinsfahrten

keine Gebühr


5.    Bootsvermietung (Mindestalter des Mieters: 18 Jahre)

Die Nutzung von Vereinsbooten ist ausschließlich den Mitgliedern vorbehalten. Das kostenfreie Mitnehmen von Nichtmitgliedern in einem Vereinsboot ist nicht statthaft (Gastpauschale). Nichtmitglieder zahlen für die Nutzung. Mitglieder können Vereinsboote bis zu 2 Wochen nach vorheriger Anmeldung und Bestätigung durch die Leitung kostenlos nutzen. Alle Vermietungen erfolgen nur in Absprache mit einem Leitungsmitglied.

Verleih von Booten erfolgt grundsätzlich mit Paddel.



1 Std.

1 Tag

1 Woche

Ausleih für Mitglieder > 2 Wochen

 Boote

P I, SUP

5,00 €

15,00 €

60,00 €

15,00 €


P II, F II

8,00 €

25,00 €

100,00 €

30,00 €


Open Kanu

4,00 €

20,00 €

80,00 €

50,00 €


MC

30,00 €

100,00 €

400,00 €

—-


Drachenboot

50,00 €

200,00 €

900,00 €

—-

 Steuermann

Drachenboot / MC

15,00 €

n. A.

n. A.

—-

 Gastpauschale

1,50 €

6,00 €

20,00 €


 Spritzdecke, Schwimmweste, Paddel

1,00 €

5,00 €

20,00 €

bei Separatausleihe pro Stück
 

6.    Übernachtungsgebühr (pro Nacht inkl. Benutzung der sanitären Anlagen)



DKV-Mitglieder

Nicht-DKV-Mitglieder

Übernachtung ab 10 Jahre pro Pers.

5,00 €

7,50 €

Wohnwagen/Wohnmobil

6,00 €

9,00 €

 

7.    Schlüsselpfand/-Miete (pro Schüssel)

Bootshausschlüssel, Clubraumschlüssel

25,00 €

 einmalig
Schlüssel für Privatboote

5,00 €

 einmalig
Schließfachmiete

5,00 €

 / Halbjahr

Werden nach schriftlicher Kündigung zum Halbjahresende die Schlüssel nicht bis spätestens zum letzten Tag des Folgemonats zurückgegeben, so ist ein weiterer Halbjahresbeitrag fällig.

 

8.    Arbeitsstunden

Jedes Mitglied zwischen 10 und 65 Jahre hat 6 Stunden im Jahr zu leisten. Bei Mitgliedern, die nach dem 30.06. eintreten, halbiert sich die Stundenzahl. Die Stunden sind vorrangig innerhalb von Arbeitseinsätzen lt. Terminplan abzuleisten. Für jede geleistete Pflichtstunde werden 5,00 € als Entschädigung gezahlt (Kinder und Jugendliche erhalten die halbe, Erwachsene über 65 Jahre die volle Entschädigung). Die Abrechnung der Stunden erfolgt durch Eintragen in das Arbeitsstundenbuch. Die Stunden werden nach der Kontrolle durch den Materialwart bestätigt.

 

9.    Übungsleiterentschädigung (pro Stunde)                   mit (ohne) gültiger ÜL-Lizenz

bei Gruppen ab 10 Teilnehmern

4,50 (3,50) €

bei Gruppen mit weniger als 10 Teilnehmern

3,00 (2,00) €

(bis max. 80,00 € pro Monat)

Übungsgruppenbetreuung bei Wettkämpfen bzw. Vereinsfahrten werden pro Tag mit 3 Stunden entschädigt. Die Stunden sind beim stellvertretenden Vorsitzenden nach Quartalsende innerhalb eines Monats abzurechnen.

 

10.  Aufwandsentschädigung für Leitungsmitglieder

Die Aufwandsentschädigung erfolgt einmal jährlich auf Beschluss der Abteilungsleitung. Sie ist abhängig von der finanziellen Situation der Abteilung. Die Entschädigung richtet sich nach der Erfüllung der Aufgaben durch das Leitungsmitglied und kann in 4 Stufen gezahlt werden.

Bei Erfüllung der Aufgaben 1. 100 – 80 %

250,00 €


2. 79 – 60 %

150,00 €


3. 59 – 40 %

50,00 €


4. unter 40 %

0,00 €

 

11.  Inkrafttreten

Die Beiträge und Gebühren wurden auf der Mitgliederversammlung der Abteilung Wasserwandern am 04.03.2020 beschlossen und sind ab 01.04.2020 gültig.